Wir sind Ihr Fachanwalt für Steuerrecht, wenn es darum geht, Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt zu verteidigen. Neben der Steuerberatung für Selbständige, Gewerbetreibende, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehören das Steuerrecht sowie das Steuerstrafrecht zu unseren Kernkompetenzen. Wir verhandeln für Sie mit der Finanzverwaltung, formulieren schriftliche Einspruchs- und Klageschriften und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.
- Betreuung im steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren
- Formulierung von Einspruchs- oder Klageschriften
- Anwaltliche Vertretung bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung
- Begleitung im Rahmen der steuerlichen Selbstanzeige
- Beratung in Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren
- Professioneller Forderungseinzug / Inkasso
Beruflicher Werdegang
1992 – 2001
Studium der Rechtswissenschaften
an der Humboldt Universität Berlin
2001
Erstes Juristisches Staatsexamen
2001 – 2003
Postgraduales Studium:
Betriebswirtschaftslehre für Juristen,
Hauptfach: Betriebliche Steuerlehre
2004
Zweites Juristisches Staatsexamen
2004
Niederlassung als selbständiger Rechtsanwalt
2008
Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht
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